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Auftragsbestätigung und Einwilligungen

Bitte füllen Sie dieses Formular vor der Anlieferung Ihres Fahrzeugs aus. Sie tragen Ihre Angaben ein, lesen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unterschreiben zum Schluss direkt auf dem Bildschirm — mit dem Finger oder mit der Maus.

1Ihre Angaben

Felder mit * müssen ausgefüllt sein.

Falls bekannt — sie steht auf Ihrer Offerte oder Terminbestätigung.

2Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte lesen Sie die AGB. Der Kasten lässt sich scrollen; der vollständige Text steht darin.

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Aufträge, Dienstleistungen und Lieferungen der Color Glo Switzerland GmbH, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot, einen Kostenvoranschlag oder einen Termin bestätigt, einen Auftrag erteilt oder das Fahrzeug beziehungsweise Bauteil zur Bearbeitung übergibt. Bestätigungen per E-Mail, SMS, WhatsApp oder über das digitale Auftragssystem gelten als verbindlich.

2. Termine, Absagen und Nichterscheinen

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine Verschiebung oder Annullierung ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich.

Bei einer Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen kann eine angemessene Ausfallentschädigung von bis zu 30 % des vereinbarten Auftragswertes verrechnet werden, sofern der reservierte Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Die Ausfallentschädigung bleibt auch dann geschuldet, wenn später ein neuer Termin vereinbart wird.

Bei nachgewiesenen aussergewöhnlichen Umständen kann Color Glo Switzerland GmbH nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise auf die Ausfallentschädigung verzichten. Bei wiederholten kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen können weitere Termine abgelehnt oder nur unter besonderen Bedingungen vereinbart werden.

3. Fahrzeugannahme, Zustand und persönliche Gegenstände

Bei der Fahrzeugannahme können Kilometerstand, Fahrzeugzustand und erkennbare Vorschäden fotografisch oder schriftlich dokumentiert werden. Der Kunde bestätigt mit seiner digitalen oder handschriftlichen Unterschrift die erfassten Angaben.

Color Glo Switzerland GmbH haftet nicht für bereits vorhandene oder bei der Annahme nicht erkennbare Schäden. Persönliche Gegenstände und Wertgegenstände sind vor der Fahrzeugübergabe zu entfernen. Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände wird im gesetzlich zulässigen Umfang keine Haftung übernommen.

4. Auftragsumfang und Zusatzarbeiten

Ausgeführt werden die vereinbarten Arbeiten. Werden während der Ausführung weitere Schäden, technische Hindernisse oder notwendige Zusatzarbeiten festgestellt, wird der Kunde nach Möglichkeit vor deren Ausführung informiert.

Zusatzarbeiten werden nur nach Zustimmung des Kunden ausgeführt. Eine Zustimmung per Telefon, E-Mail, SMS, WhatsApp oder über ein anderes elektronisches Kommunikationsmittel gilt als verbindlich. Sicherheitsrelevante Sofortmassnahmen dürfen vorgenommen werden, wenn sie zur Vermeidung eines unmittelbar drohenden Schadens erforderlich und verhältnismässig sind.

5. Reparaturergebnis und Materialeigenschaften

Die Arbeiten werden fachgerecht und mit der branchenüblichen Sorgfalt ausgeführt. Bei Leder, Kunststoff, Vinyl, Stoff, Alcantara, Soft-Touch-Oberflächen und vergleichbaren Materialien handelt es sich um Instandsetzungsarbeiten und nicht um eine Neuanfertigung oder den vollständigen Austausch des Bauteils.

Geringfügige Farb-, Glanz-, Struktur- oder Haptikunterschiede können material-, alters-, gebrauchs- oder lichtbedingt auftreten. Solche Abweichungen gelten nicht als Mangel, sofern die Gebrauchstauglichkeit und das optische Gesamtbild nicht wesentlich beeinträchtigt sind.

6. Reklamationen und Nachprüfung

Offensichtliche Beanstandungen sind Color Glo Switzerland GmbH möglichst umgehend, vorzugsweise innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe, schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich zu melden.

Der Kunde hat Color Glo Switzerland GmbH Gelegenheit zur Prüfung und, soweit ein berechtigter Mangel vorliegt, zur angemessenen Nachbesserung zu geben. Gesetzliche Mängelrechte bleiben vorbehalten.

7. Haftungsausschlüsse

Für Schäden oder Veränderungen infolge normaler Abnutzung, Materialermüdung, Vorschäden, früherer unsachgemässer Reparaturen, ungeeigneter Reinigungs- oder Pflegemittel, chemischer Einwirkungen, mechanischer Beschädigungen, Unfällen, Witterungseinflüssen oder Eingriffen Dritter wird im gesetzlich zulässigen Umfang keine Haftung übernommen.

Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

8. Zahlungsbedingungen

Für Neukunden ist der Rechnungsbetrag grundsätzlich sofort bei Fahrzeugabholung beziehungsweise unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten ohne Abzug zu bezahlen.

Für bestehende Geschäftskunden gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug können der gesetzliche Verzugszins sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten verlangt werden.

Color Glo Switzerland GmbH kann die Herausgabe des Fahrzeugs oder bearbeiteter Teile bis zur vollständigen Bezahlung zurückhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Beanstandungen berechtigen nicht zur eigenmächtigen Kürzung oder Zurückbehaltung fälliger Beträge.

9. Datenschutz, Dokumentationsbilder und Marketing

Zur Auftragsabwicklung, Dokumentation, Qualitätskontrolle und Beweissicherung können Fotos und Videos des Fahrzeugs, einzelner Bauteile und der ausgeführten Arbeiten erstellt und im Auftragssystem gespeichert werden. Nicht mehr benötigte Dokumentationsbilder werden grundsätzlich 30 Tage nach Abschluss des Auftrags gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, offene Reklamation oder sonstige berechtigte Notwendigkeit eine längere Speicherung erfordert.

Eine Nutzung für Website, Social Media, Werbung oder andere Marketingzwecke erfolgt nur aufgrund einer separaten freiwilligen Einwilligung. Soweit möglich, werden Personen, Kennzeichen und andere unmittelbar identifizierende Merkmale unkenntlich gemacht. Eine erteilte Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

10. Fahrzeugabholung und Standgebühren

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug beziehungsweise die bearbeiteten Teile nach Mitteilung der Fertigstellung innert angemessener Frist abzuholen.

Erfolgt die Abholung trotz Benachrichtigung nicht innerhalb von 7 Kalendertagen, kann ab dem 8. Kalendertag eine Standgebühr von CHF 50.00 pro Kalendertag verrechnet werden. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Color Glo Switzerland GmbH in Uster (ZH). Zwingende Gerichtsstände, insbesondere bei Konsumentenverträgen, bleiben vorbehalten.

12. Schlussbestimmungen

Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Color Glo Switzerland GmbH gehen diesen AGB vor.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Änderungen dieser AGB gelten für zukünftige Aufträge ab dem jeweils bekannt gegebenen Gültigkeitsdatum.

Color Glo Switzerland GmbH, Uster West 52, 8610 Uster

3Einwilligungen

4Unterschrift

Unterschreiben Sie im hellen Feld — auf dem Handy mit dem Finger, am Rechner mit gedrückter Maustaste.

Uster

Ihre Angaben werden ausschliesslich zur Abwicklung Ihres Auftrags verwendet.